Sie sind kurzfristig verhindert oder haben das Bedürfnis, selbst einmal Urlaub von der Pflege zu machen? Sie können in diesem Fall die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Sie sind kurzfristig verhindert oder haben das Bedürfnis, selbst einmal Urlaub von der Pflege zu machen? Sie können in diesem Fall die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
mindestens Pflegegrad Zwei vorliegt, Ihr Angehöriger mindestens sechs Monate von Ihnen gepflegt wird.
Um die Leistungen zu erhalten ist es erforderlich, einen Antrag bei der Krankenkasse des zu Versorgenden zu stellen. Dies geht am einfachsten telefonisch; Sie erhalten dann per Post das erforderliche Formular. Nach dem Einreichen des Antrags wird die Verhinderungspflege genehmigt. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Kalenderjahr einen neuen Antrag stellen müssen.